AGB's
Allgemeine Geschäftsbedingungen 

Oldtimer & Events Burt Haas.  -  BURT'S BULLI & DREAMS


Die folgenden Bedingungen gelten für alle Mietver­einbarungen, die Beförderungs-leistungen sowie gebuchte Nebenleistungen der OLDTIMER & EVENTS BURT HAAS, (Auftragnehmer) und dem Mieter (Auftraggeber) beinhalten.


Es gelten die zum Zeitpunkt gültigen Corona Vorschriften. Sollte die Beförderung oder das Event aufgrund aktueller Corona Regelungen nicht stattfinden dürfen, kann die Buchung auf einen anderen Termin (nach Absprache und Verfügbarkeit) kostenlos verschoben werden.

1. Vertrag


Ein Auftrag kommt erst nach schriftlicher Auftragsbestätigung der vereinbarten Leistung durch den Auftragnehmer zustande. Nach Erhalt der Auftragsbestätigung ist die vereinbarte Anzahlung vom Auftraggeber  innerhalb von 10 Tagen zu begleichen. Sollte es keine Sondervereinbarungen geben, ist der Restbetrag spätestens 7 Tage vor  dem gebuchten Termin an den Auftragnehmer zu bezahlen. Bei verspäteten Zahlungseingängen können wir die Verfügbarkeit des Fahrzeuges nicht mehr garantieren. Eine Verlängerung der Mietdauer ist grundsätzlich möglich, sofern die Verfügbarkeit des Fahrzeuges gegeben ist und der entstehende Aufpreis in bar an den Chauffeur gleistet wird.  

 

2. Verhalten im Fahrzeug / Beförderungsregeln


Die Beförderung findet unter den jeweils zum Zeitpunkt gültigen Corona Regeln statt. Der Auftraggeber ist hiermit einverstanden und ist sich bewusst, dass dadurch ggf. mit Einschränkungen zu rechnen ist. 
OLDTIMER & EVENTS BURT HAAS ist berechtigt, Aufträge nicht anzunehmen bzw. Fahrten abzulehnen. 
Die Fahrgäste sind verpflichtet sich auf Nachfrage des Chauffeurs ausweisen können. 
Die zugelassene Anzahl der zu befördernden Personen ist nicht zu überschreiten. Der Chauffeur ist berechtigt aus Platz- und Sicherheitsgründen die Personenzahl weiter zu begrenzen (insbesondere aufgrund von etwaigen Corona Beschränkungen). Die Fahrgäste haben sich an die Weisungen des Chauffeurs zur Personenbeför­derung zu halten. Stellen die Fahrgäste eine Gefähr­dung nach der StVO, dem PersBefG oder der Sicherheit der Betriebsordnung dar, Ist der Auftrag­nehmer berechtigt, Personen von der Beförderung/Vermietung auszuschließen, dies gilt auch während der Beför­derung. Stark alkoholisierte Personen können von der Beförderung ausgeschlossen werden. Ein Recht auf Entschädigung oder Fahrpreiserstattung ist in diesen Fällen ausgeschlossen. In den Fahrzeugen gilt ein absolutes Rauchverbot. Zuwider­handlungen führen zu einer Reinigungs- und Entschädigungspauschale von 100,-€. Der Verzehr von Speisen jeglicher Art ist im Fahrzeug untersagt. Den Fahrgästen ist es untersagt, während der Fahrt die Türen zu öffnen, Gegenstände aus dem Fenster zu werfen oder sich anderweitig ordnungswidrig zu verhalten. Die Ausstattung der Fahrzeuge ist pfleglich zu behan­deln. Das Mitführen von Tieren jeglicher Art ist nicht gestattet. Der Auftragnehmer unter­weist die Fahrgäste zur gesetzlichen Anschnall­pflicht, zugleich verpflichtet sich der Auftraggeber, dass die gesetzliche Anschnallpflicht der Fahrgäste während der gesamten Mietzeit eingehalten wird. Bei Oldtimern ohne Anschnallgurte, entfällt diese Pflicht. Ebenso müssen
Kinder unter 12 Jahren und einer Körpergröße von unter 150 cm auf der Rückbank Platz nehmen. Eine Beförderung von Kindern unter 3 Jahren ist in Oldtimern ohne Anschnallgurte nicht gestattet und gesetzlich untersagt.
Der Auftragnehmer hat das Recht aufgrund von Witterung oder auftretenden technischen Mängeln, die Fahrt  aus Sicherheitsgründen abzulehnen oder abzubrechen. Der anteilige Mietpreis wird in solch einem Fall dem Auftraggeber erstattet. Die Organisation eines etwaigen notwendigen Weitertransportes wird vom Auftragnehmer übernommen.  

 

 

 3. Preise / Mietdauer / Freikilometer


Es gelten die mit dem Auftragnehmer vereinbarten und bestätigten Preise. Im Preis sind der Chauffeurlohn, die gefahrenen Kilometer und Benzin inclusive. Wenn nichts anderes vereinbart, sind pro Anmietung grundsätzlich 140 KM inclusive. Dies beinhaltet alle gefahrenen Kilometer ab/bis Betriebssitz in 93073 Neutraubling. Zusätzlich gefahrene Kilometer werden mit 0,60 €/KM in Rechnung gestellt. Ebenso wird die gebuchte Miet-Dauer ab/bis 93073 Neutraubling berechnet. Die An- und Rückfahrzeit  zur "Location" und zurück zur Betriebsstätte ist unbedingt zu berücksichtigen. Dies gilt auch bei Zustellungen/Abholung des Fahrzeuges per Anhänger. 
Aus Sicherheitsgründen sind unsere Oldtimer  mit max. 90 km/h  bzw. 60 km/h  (mit Blumenschmuck) unterwegs. Autobahnfahrten mit Blumenschmuck sind nicht möglich. Der zeitliche Mehraufwand muss dementsprechend berücksichtigt  werden. Mehrkosten durch Verzögerungen, die durch den Auftraggeber oder den Fahrgästen entstehen, berechtigen den Auftragnehmer zur Nachforderung. 
Etwaige Extrakosten wie z.B.  Maut- oder Parkgebühren sind im Mietpreis nicht enthalten.

Im Falle gebuchter Sonderleistungen, die vom Auftraggeber nicht genützt werden, aber vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellt wurden, erfolgt hierfür keine Preisreduzierung oder Zahlungserstattung. 

 

4. Vertragsstornierung


Stornierungen jeglicher Art werden nur in Schriftform wirksam. Auftraggeber und Auftragnehmer können Jederzeit ohne Angabe von Gründen vom Mietvertrag zurücktreten. 

Stornierungen durch den Auftraggeber: 

 - bis 12 Wochen vor gebuchten Termin:  
    Keine Stornogebühren/Rückerstattung der Anzahlung
-  5-11 Wochen vor gebuchtem Termin:
    Die Azahlungssumme wird einbehalten
-  2-4 Wochen vor gebuchtem Termin:
    50 % des bestätigten Mietpreises
- 1-14 Tage vor gebuchten Termin oder bei Nichterscheinen/Nichtantritt der Buchung
   100% des bestätigten Mietpreises


Bei Stornierungen durch den Auftragnehmer: 

Eine etwaige Anzahlung wird dem Auftraggeber zurückerstattet. Ein weiterer Anspruch auf Schadensersatz seitens des Auftraggebers gegenüber dem Auftragnehmer besteht nicht (siehe auch Punkt 6, Haftung des Auftragnehmers). Der Auftragnehmer ist berechtigt, nach Rücksprache mit dem Auftraggeber, den Auftrag von Partnerfirmen durchführen zu lassen.  

Vertrags-Stornierungen sind schriftlich zu richten an:

Oldtimer & Events Burt Haas
Kreuzhofstraße 1a
93073 Neutraubling

 

5. Haftung des Auftraggebers


Mit den Fahrzeugen und dessen Ausstat­tung ist pfleglich und sorgfältig umzugehen. Der Auftraggeber ist für seine Fahrgäste und deren Verhalten verantwortlich.  Für alle vorsätzlich, mutwillig und/oder grob fahr­lässig herbeigeführten Schäden an unseren Fahrzeugen haftet der Verursacher bzw. Auftraggeber in vollen Umfang. Zusätzlich hat der Verursacher / Auftraggeber einen etwaigen Nutzungsausfall der Fahrzeuge in voller Höhe auszugleichen. 

Bei Verunreinigungen durch z.B. Erbrechen, Körper­flüssigkeiten oder Fäkalien werden pauschale Reinigungskosten in Höhe von 600,- € in Rechnung gestellt. 

Reinigungsarbeiten aufgrund übermäßiger Verschmutzung des Innenraumes durch Konfetti, Glitzer o.ä., verursacht durch den Auftraggeber oder dessen Fahrgäste, werden mit 100 € in Rechnung gestellt. 

Ebenso haftet der Auftraggeber in voller Höhe für entstandene Schäden an Karosserie und Lack durch unsachgemäße Behandlung des Mietfahrzeuges.  Um solche Schäden zu vermeiden sollte ein Anlehnen ans Fahrzeug mit Kratzer verursachenden Utensilien wie z.B. Jeans-Nieten, Gürtel usw. vermieden werden.  Es ist es strengstens untersagt, sich auf das Fahrzeug zu setzen oder zu stellen. 

Blumen, Girlanden oder anderer Aussenschmuck darf nur mit Saugnäpfen am Fahrzeug befestigt werden. Für Schäden am Fahrzeug, die durch unsachgemäße Materialien oder Befesti­gungsarten, wie z.B. durch Blumendrähte o.ä. entstehen, haftet der Auftraggeber in vollem Umfang. 

 

 

6. Haftung des Auftragnehmers


Unsere Oldtimer sind zur endgeldlichen Vermietung und Personenbeförderung zugelassen und versichert.

Bei Nichterfüllung  des Miet-Arrangements durch den Auftragnehmer aufgrund eines technischen Defektes des Fahrzeuges, Krankheit des Fahrers oder wetterbedingt,   beschränkt sich auf die Haftung auf die Erstattung des bezahlten Fahrpreises. 
Der Auftragnehmer haftet in diesem Fall nicht für:
- die Organisation eines Ersatzfahrzeuges
- die Kostenübernahme eines Ersatzfahrzeuges
- nicht mehr zu verwendenden Fahrzeugschmuck, Blumen etc.
- entgangene  „Fahrfreuden"
- andere etwaige Kosten, die dem Auftraggeber durch den Ausfall des Miet-      Arrangements entstanden sind.

Für Sachschäden aufgrund grober Fahrlässigkeit unseres Chauffeurs haftet der Auftragnehmer wenn diese im Zusammenhang mit dem Personentransport stehen und sind auf 500€ je Ereignis und geschädigte Person begrenzt. 

Für vergessene Gegenstände im Mietwagen übernehmen wir keine Haftung. 
Fundstücke werden bei uns bis zu 6 Monate aufbe­wahrt und können  nach Absprache abgeholt werden.

 

7. Foto & Video Aufnahmen / Datenschutz


Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, dass etwaige von uns gemachten Foto- und Videoaufnahmen auf unserer Website sowie Facebook, Instagram, YouTube und auf Google Maps veröffentlicht werden könnten.  Diese Aufnahmen stehen teilweise öffentlich zum Download zur Verfügung. Der Auftraggeber gestattet OLDTIMER & EVENTS BURT HAAS alle Urheber ­und Lizenzberechtigungen für eigene Werbezwecke zu nutzen. Ein Widerspruch muss schriftlich eingereicht werden.  

 

 

 8. Gutscheine


Gutscheine sind innerhalb von 24 Monaten einzulösen. 
Eine Barauszahlung oder Teilerstattung ist nicht möglich.


9. Gerichtsstand


Regensburg / Bayern

 

10. Salvatorische Klausel


Sollten ein oder mehrere  der vorstehenden Punkte  unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Punkte unberührt.